Die Idee
Die Änderungen im EU-Binnenmarktrecht zu Chemikalien (EU-REACH-, EU-CLP-Verordnung, EU-Biozid-Verordnung, RoHS-Richtlinien usw.) vollzogen sich in der Phase der Rechtsetzung nahezu unbemerkt von vielen betroffenen Unternehmen.
Mittelständische Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender, als Hersteller oder Importeure, ebenfalls stark von REACH, CLP, RoHS und Co. betroffen sein können, realisierten oft erst mit Zeitverzug, dass auch für sie neue Rechtspflichten entstanden waren. Dies gilt nicht zuletzt auch für das REACH-Zulassungsverfahren, das die Verwender besonders gefährlicher Chemikalien ganz unmittelbar angeht.
Auch Neuvermarktern bzw. Neu-Importeuren von Stoffen und Gemischen sind oft die Vorschriften des EU-Binnenmarktrechts von vorneherein nur wenig bekannt.
Mein Beratungskonzept fokussiert vorrangig darauf, dass alle Möglichkeiten, die das neue Chemikalienrecht Unternehmen belässt, erkannt und bestmöglich ausgeschöpft werden.
Natürlich sollen meine Kunden umfassend bei der Erfüllung ihrer Rechtspflichten unterstützt werden. Dies kann/soll ergänzt werden durch konkrete Überlegungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit mit Blick auf wirtschaftliche Vorteile und Vorteile im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz.
Es bestehen oft noch unentdeckte Verbesserungspotentiale.
Sollten Sie nicht REACH, CLP, RoHS und Co. zum Anlass nehmen, solche Verbesserungspotentiale aktiv zu identifizieren und zu nutzen?
Gerade REACH wird ferner eine Erweiterung der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteuren in der wirtschaftlichen Lieferkette bewirken, die über die klassische Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Kunde hinausgeht. Jedes betroffene Unternehmen sollte hier eine Strategie entwickeln, um durch eine geeignet abgewogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen seine eigene Position zu stärken und das Entstehen von Abhängigkeiten zu vermeiden.
Mit meinen Beratungsdienstleistungen möchte ich auch in dieser Hinsicht Ihr Unternehmen begleiten.