Dr. Heiner Wahl

Unternehmensberatung in Bonn

Dienstleistungsangebot

REACH - Allgemeines, Registrierung, CSR

Ich biete Ihnen Beratungsdienstleistungen zu allen Fragen der REACH-Verordnung an.

Ein Punkt ist die REACH-Registrierung von Stoffen. Zwar ist nun auch die Übergangsfrist zur Registrierung von phase-in-Stoffen, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur produziert bzw. eingeführt werden, am 1. Juni 2018 abgelaufen. Sollten Sie aber diesen Termin verpasst haben, gebe ich Ihnen gerne Auskünfte über das, was Sie nunmehr tun müssen.

Meine Beratung kann die Vorbereitung von Registrierungsdossiers und deren Einreichung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umfassen. Sie kann sich auch auf einzelne Inhalte solcher Dossiers beschränken, zum Beispiel auf Teile von Stoffsicherheitsberichten (CSR).

REACH - Zulassungsverfahren

Ferner biete ich Beratungsdienstleistungen rund um das REACH-Zulassungsverfahren und um REACH-Beschränkungsverfahren an.

Zunehmend gelangen Stoffe in die „Kandidatenliste“ für das Zulassungsverfahren und danach in Anhang XIV der REACH-Verordnung. Spätestens nach Aufnahme eines Stoffs in den Anhang XIV, vorzugsweise schon vorher, sollten sich Betroffene Gedanken über verwendungsbezogene Zulassungen machen, sofern beabsichtigt ist, die betreffende Verwendung im Unternehmen über das sogenannte „sunset date“ hinaus weiter aufrecht zu erhalten.

Meine Beratungsdienstleistung kann bis zur Erstellung von Zulassungsanträgen reichen. Sie kann sich aber auch beschränken auf Erläuterungen zu den rechtlichen Hintergründen und auf Recherchen im Vorfeld der Erstellung von Zulassungsanträgen etc.   

In manchen Fällen dürften Zulassungsanträge von Herstellern bzw. Importeuren für die Verwendungen ihrer Kunden  zentral gestellt werden oder Zulassungsanträge werden von (EU-)Firmenkonsortien übergreifend vorbereitet. Mittelständische Unternehmen, die Verwender der betroffenen Stoffe sind, sollten sich hier aktiv einbringen. Auch da biete ich Unterstützung an.

Sichern Sie nachhaltig und langfristig Ihren Unternehmenserfolg

REACH - Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist nach REACH das zentrale Instrument zur Kommunikation von Sicherheitsinformationen  in der Lieferkette bei der Vermarktung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. 

Auch mittelständische Unternehmen müssen häufig für die von ihnen hergestellten und vermarkteten Gemische eigene Sicherheitsdatenblätter erstellen. Oft sehen sie sich dabei allein angewiesen auf Informationen zu den Komponenten ihrer Gemische, die sie von ihren Lieferanten erhalten haben.

Bei der fachkundigen, REACH-konformen Erstellung von Sicherheitsdatenblättern unterstütze ich Ihr Unternehmen gerne, erstelle sie auch selbst für Sie.

CLP - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Eine richtige Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen ist rechtliche Grundvoraussetzung für deren Vermarktung. Auch hierbei kann ich Ihnen helfen. 

Das Gleiche gilt für die Begleitung von Verfahren zur harmonisierten Einstufung auf EU-Ebene.  

Arbeitsschutz - Gefahrstoffe, Betriebssicherheit, Arbeitsstätten ...

Die Vorschriften der REACH- und der CLP-Verordnung stehen in Zusammenhang mit den nationalen Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. In Deutschland sind da die Gefahrstoffverordnung und die sie konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) von zentraler Bedeutung..

Jeder Arbeitgeber muss die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung usw. in seinem Betrieb beachten, insbesondere eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen erstellen.   

Ich biete Ihnen fachkundige Unterstützung auf allen Gebieten des "klassischen Arbeitsschutzes" an. 

Weitere Beratungsfelder

Unterstützen kann ich Sie auch, wenn es um weitere spezifische Vorschriften des EU-Binnenmarktrechts zu Chemikalien geht, z.B. um die RoHS-Richtlinien, die Biozidverordnung, die Kosmetikverordnung und die Detergenzienverordnung.

Gleiches gilt für Fragen des Umweltschutzrechts, der Abfallentsorgung und des Gefahrgut-Transports.